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Schadens­meldung & Hilfe

BURG I SINGER I KOCH vereint mehrere Spezialisten unter einem Dach, dadurch profitieren unsere Kunden von einer kompetenten und professionellen Beratung in allen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereichen. Denn gemeinsam können wir mehr für Sie erreichen!

Unser Service

Um Ihnen die Kommunikation mit uns zu erleichtern haben wir einen Servicebereich für Sie geschaffen:

Ihre Ansprechpartner im Schadenfall

VICTORIA KRONDORFER

Tel: 02236 / 41 534-25
Fax: 02236 / 41 534-33

Schadensmeldung












    WEITERE Hilfe

    KFZ Anmeldung
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Typenschein
    • Versicherungsbestätigung (wird von uns an die genannte Zulassungsstelle versandt)
    • Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
    • Kaufvertrag oder Rechnung des Händlers, wenn das Auto nicht vorher im eigenen Besitz war
    • Vollmacht des Verkäufers, wenn das Fahrzeug noch auf Verkäufer angemeldet ist (entfällt wenn das Auto in einem Zug ab- und neu angemeldet wird)
    • Kosten: rund zwischen € 185,- und € 205,-

    Bei Leasing zusätzlich:

    • Leasingbestätigung

    Bei Wunschkennzeichen zusätzlich:

    • Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung

    Bei Wechselkennzeichen zusätzlich:

    • Typenschein vom schon angemeldeten Fahrzeug
    • Zulassungsschein vom schon angemeldeten Fahrzeug

    Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich:

    • Firmenbuchauszug bei Gesellschaften und eingetragenen Einzelunternehmen
    • Gewerbeschein od. GISA Auszug bei Einzelunternehmern
    KFZ Ummeldung

    (möglich bei Zulassungsstellen die Kennzeichen des jeweiligen Bezirkes verwalten)

    Bezirkswechsel:

    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Zulassungsschein (beide Teile)
    • Typenschein
    • Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
    • Kennzeichentafeln
    • Versicherungsbestätigung (wird von uns an die Zulassungsstelle Ihrer Wahl geschickt)
    • Kosten: rund zwischen EUR 185,– und 205,–

    Bei Wechselkennzeichen zusätzlich:

    • Typenschein beider Fahrzeuge
    • Zulassungsscheine beider Fahrzeuge

    Bei Wunschkennzeichen zusätzlich:

    • Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
    Kennzeichen Ausfolgung

    (möglich bei der Zulassungsstelle bei der die Kennzeichen hinterlegt wurden)

    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
    Kennzeichen Hinterlegung

    (möglich bei Zulassungsstellen die Kennzeichen des jeweiligen Bezirkes verwalten)

    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Zulassungsschein
    • Kennzeichentafeln
    • Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
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    objektive Beratung

    Da wir an kein Versicherungsunternehmen gebunden sind garantieren wir ihnen Objektivität in der Beratung.

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    aktiver Schadensservice

    Unsere interne Schadenabteilung fungiert für sie als Sprachrohr zum Versicherungsunternehmen in allen Schadensangelegenheiten.

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    Wir behalten den Überblick

    Wir behalten für sie Prämien und Leistungen im Blick und informieren sie laufend über Änderungen oder Verbesserungsmöglichkeiten.

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    Betreuung von Fremdverträgen

    Auch wenn Sie an Ihren bestehenden Versicherungsvertrag noch gebunden sind, können wir umgehend für Sie tätig werden und Sie in allen Angelegenheiten gegenüber der Versicherungsgesellschaft vertreten.