Schadensmeldung & Hilfe
BURG I SINGER I KOCH vereint mehrere Spezialisten unter einem Dach, dadurch profitieren unsere Kunden von einer kompetenten und professionellen Beratung in allen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereichen. Denn gemeinsam können wir mehr für Sie erreichen!
Unser Service
Um Ihnen die Kommunikation mit uns zu erleichtern haben wir einen Servicebereich für Sie geschaffen:
Ihre Ansprechpartner im Schadenfall
KARIN FRÖSCHL
Tel: 02236 / 41 534-11
Fax: 02236 / 41 534-33
VICTORIA KRONDORFER
Tel: 02236 / 41 534-25
Fax: 02236 / 41 534-33
Schadensmeldung
WEITERE Hilfe
KFZ Anmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Typenschein
- Versicherungsbestätigung (wird von uns an die genannte Zulassungsstelle versandt)
- Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
- Kaufvertrag oder Rechnung des Händlers, wenn das Auto nicht vorher im eigenen Besitz war
- Vollmacht des Verkäufers, wenn das Fahrzeug noch auf Verkäufer angemeldet ist (entfällt wenn das Auto in einem Zug ab- und neu angemeldet wird)
- Kosten: rund zwischen € 185,- und € 205,-
Bei Leasing zusätzlich:
- Leasingbestätigung
Bei Wunschkennzeichen zusätzlich:
- Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
Bei Wechselkennzeichen zusätzlich:
- Typenschein vom schon angemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsschein vom schon angemeldeten Fahrzeug
Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich:
- Firmenbuchauszug bei Gesellschaften und eingetragenen Einzelunternehmen
- Gewerbeschein od. GISA Auszug bei Einzelunternehmern
KFZ Ummeldung
(möglich bei Zulassungsstellen die Kennzeichen des jeweiligen Bezirkes verwalten)
Bezirkswechsel:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsschein (beide Teile)
- Typenschein
- Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
- Kennzeichentafeln
- Versicherungsbestätigung (wird von uns an die Zulassungsstelle Ihrer Wahl geschickt)
- Kosten: rund zwischen EUR 185,– und 205,–
Bei Wechselkennzeichen zusätzlich:
- Typenschein beider Fahrzeuge
- Zulassungsscheine beider Fahrzeuge
Bei Wunschkennzeichen zusätzlich:
- Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
Kennzeichen Ausfolgung
(möglich bei der Zulassungsstelle bei der die Kennzeichen hinterlegt wurden)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
Kennzeichen Hinterlegung
(möglich bei Zulassungsstellen die Kennzeichen des jeweiligen Bezirkes verwalten)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn ZulassungsbesitzerIn nicht selbst erscheint)
objektive Beratung
Da wir an kein Versicherungsunternehmen gebunden sind garantieren wir ihnen Objektivität in der Beratung.
aktiver Schadensservice
Unsere interne Schadenabteilung fungiert für sie als Sprachrohr zum Versicherungsunternehmen in allen Schadensangelegenheiten.
Wir behalten den Überblick
Wir behalten für sie Prämien und Leistungen im Blick und informieren sie laufend über Änderungen oder Verbesserungsmöglichkeiten.
Betreuung von Fremdverträgen
Auch wenn Sie an Ihren bestehenden Versicherungsvertrag noch gebunden sind, können wir umgehend für Sie tätig werden und Sie in allen Angelegenheiten gegenüber der Versicherungsgesellschaft vertreten.